Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.03.2012 - 6 ZB 09.2174   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28953
VGH Bayern, 15.03.2012 - 6 ZB 09.2174 (https://dejure.org/2012,28953)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2012 - 6 ZB 09.2174 (https://dejure.org/2012,28953)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2012 - 6 ZB 09.2174 (https://dejure.org/2012,28953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bundesbeamtenrecht; Nichtbeförderung wegen Disziplinarverfahren; Verletzung der Fürsorgepflicht; Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2012 - 6 ZB 09.2174
    Die Annahmen des Verwaltungsgerichts hat der Kläger nicht mit schlüssigen Gegenargumenten erschüttert (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2012 - 6 ZB 09.2174
    Die Annahmen des Verwaltungsgerichts hat der Kläger nicht mit schlüssigen Gegenargumenten erschüttert (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624).
  • VG München, 17.03.2009 - M 21 K 07.3529

    Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2012 - 6 ZB 09.2174
    Aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts vom 17. März 2009 (Az. M 21 K 07.2529 - richtig wohl: M 21 K 07.3529) stehe fest, dass das Verwaltungshandeln der Beklagten im Zusammenhang mit der Nichtbeförderung des Klägers während dessen Disziplinarverfahren im vollen Umfang rechtmäßig gewesen und somit keine Amtspflicht verletzt worden sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht